Wohnungseigentumsrecht
Unter Wohnungseigentumsrecht bzw. WEG-Recht versteht man die gesetzlich geregelten Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern untereinander und von Wohnungseigentümern zu Wohnungseigentümer. Das Wohnungseigentumsrecht unterscheidet zwischen Sonder- und Wohnungseigentum. Die Regelungen im WEG-Recht beziehen sich auf Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohneigentum ergeben. Das Wohnungseigentumsrecht wurde zum 1.Juli 2007 reformiert. Wesentliche Änderungen sind eingetreten. Verfahren werden künftig als Zivilprozesse ausgetragen. Eine Klageschrift muss nunmehr den Anforderungen der Zivilprozessordnung entsprechen, insbesondere einen bestimmten Antrag enthalten. Da nunmehr eine Vorschusspflicht für Gerichtskosten besteht, wird das Gericht erst nach Einzahlung dieser tätig, was für die Frage der Verjährung von eminenter Bedeutung ist. Änderungen im Wohnungseigentumsrecht gibt es aber auch im materiellen Recht. Wie sich das neue Wohnungseigentumsrecht und die Rechtsprechung hierzu entwickelt, wird mit großem Interesse entgegengesehen. Haben Sie Probleme und Fragen zum Wohnungseigentumsrecht, dann wenden Sie sich an die Rechtsanwälte Päch in Nürnberg. Wir helfen Ihnen dabei, das Wohnungseigentumsrecht in Ihrem Sinne zu verwirklichen.
